99.C3
Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen, nach AufwandspunktenInklusionenExklusionenSynonymeBemerkungen- Mindestmerkmal Punkt 1, Altersgrenze:
Dieser Kode gilt für Kinder/Jugendliche ab Beginn des 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (grösser oder gleich 6 bis < 16 Jahre alt).
- Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungsgruppen:
Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten.
Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C3.- Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen» der CHOP beschrieben.
Unterklassen99.C3.0Detail der Subkategorie 99.C3